Krankenversicherung - Bürgerversicherung und die Kopfpauschale
[ Nach unten | Zum letzten Beitrag | Thema abonnieren | Neueste Beiträge zuerst ]
Krankenversicherung - Bürgerversicherung und die Kopfpauschale
von RobinHood am 12.10.2010 23:49Modelle für die gesetzliche Krankenversicherung
Die Bürgerversicherung: Alle Bürgen zahlen einen bestimmten Prozentsatz aus der Summe aller eigenen Einkünfte (Lohnarbeit, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Zuschüsse usw.) ggf. nur zur Beitragungsbemessungsgrenze in die Bürgerversicherung ein.
Beitragsbemessungsgrenze: Einkommensschwelle - ab diesen liegt der höchst Versicherungsbeitrag.
Bei der Krankenversicherung liegt sie 3.750 € monatlich 45.000 € jährlich (2010)
- Beitrag bleibt ab dieser Grenze stabil.
Kopfpauschale: Hier bei geht es um einen gehaltsunabhängigen Krankenkassenbeitrag den man beim Arztbesuche in jedem Quartal zahlen muss um die kosten Lücke in der gesetzlichen Krankenversicherung zu füllen.