Krankenversicherung - Bürgerversicherung und die Kopfpauschale

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RobinHood
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Krankenversicherung - Bürgerversicherung und die Kopfpauschale

von RobinHood am 12.10.2010 23:49

Modelle für die gesetzliche Krankenversicherung

Die Bürgerversicherung: Alle Bürgen zahlen einen bestimmten Prozentsatz aus der Summe aller eigenen Einkünfte (Lohnarbeit, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Zuschüsse usw.) ggf. nur zur Beitragungsbemessungsgrenze in die Bürgerversicherung ein.

Beitragsbemessungsgrenze: Einkommensschwelle - ab diesen liegt der höchst Versicherungsbeitrag.
Bei der Krankenversicherung liegt sie 3.750 € monatlich 45.000 € jährlich (2010)
- Beitrag bleibt ab dieser Grenze stabil.

Kopfpauschale: Hier bei geht es um einen gehaltsunabhängigen Krankenkassenbeitrag den man beim Arztbesuche in jedem Quartal zahlen muss um die kosten Lücke in der gesetzlichen Krankenversicherung zu füllen.

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