Arbeitsgericht
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Arbeitsgericht
von RobinHood am 12.10.2010 23:48Arbeitsgerichte sind zuständig für alle Streitigkeiten im Arbeitsleben. Im Einzelnen sind dies Streitigkeiten zwischen
- Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem Arbeitsvertrag,
- Auszubildenden und Ausbildenden aus dem Berufsausbildungsvertrag,
- den Tarifvertragsparteien aus dem Tarifvertrag
- Betriebsrat und Arbeitsgebern aus dem Betriebsverfassungsrecht