Elterngeld

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RobinHood
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Elterngeld

von RobinHood am 12.10.2010 23:51

Das Elterngeld gibt es seit dem 1. Januar 2007. Bis zu 14 Monate kann die Mutter oder der Vater für die Kinderbetreuung im Beruf aussetzen und 67 Prozent des Nettoeinkommens (1800€ maximal) erhalten natürlich mit einem Kündigungsschutz. Die Berechnungsgrundlage ist das Einkommen der letzten 12 Monate. Um die 14 Monate nutzen zu können muss auch der Vater seine Berufstätigkeit mindestens 2 Monate einschränken, weil es sonst nur 12 Monate gibt.

Den Geschwisterbonus von 10% erhält man für Kinder die in kurzer Zeit nach dem ersten Kind geboren werden. Der Zuschlag von minimal 75 € im Monat erhält man dann wenn zwischen den Geburten maximal 3 Jahre liegen.
Für Mehrlingsgeburten zahlt der Staat pro Kind 300€ im Monat mehr.

Auch nicht berufstätige Eltern erhalten Elterngeld. Für sie gibt es ein so genannten Sockel Betrag von 300€.

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